Wie wird der marokkanische Führerschein umgeschrieben?
Grundsätzliches
Personen, die einen marokkanischen Führerschein besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, dürfen diesen Führerschein:
- noch 6 Monate ab Anmeldung in Deutschland benutzen.
Danach ist eine Umschreibung erforderlich, um weiterhin legal fahren zu dürfen.
Marokko gehört nicht zu den Staaten mit einem Umschreibungsabkommen mit Deutschland.
Das bedeutet:
- Theorie- und Praxisprüfung sind verpflichtend.
- Eine vollständige Fahrschulausbildung ist nicht zwingend, aber sehr empfohlen.
Voraussetzungen
Du musst:
- mindestens 185 Tage deinen Wohnsitz in Deutschland haben
- einen gültigen marokkanischen Führerschein besitzen
- keine Fahrverbote oder Entzüge haben
- körperlich und geistig geeignet sein (Sehtest, ggf. Erste Hilfe).
Benötigte Unterlagen
Folgende Dokumente werden bei der Führerscheinstelle benötigt:
Dokument Hinweis
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Marokkanischer Führerschein (Original) wird später eingezogen
- Übersetzung des Führerscheins von ADAC oder vereidigtem Übersetzer
- Biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
- Sehtest nicht älter als 2 Jahre
- Erste-Hilfe-Nachweis 9 Unterrichtseinheiten
- Antragsformular von der Führerscheinstelle
Antrag bei der Führerscheinstelle
Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt (Wohnortprinzip).
Ablauf:
- Termin vereinbaren.
- Alle Unterlagen einreichen.
- Gebühren bezahlen (ca. 20–60 €).
- Die Behörde prüft den Führerschein (Dauer: 4–8 Wochen).
Anmeldung in der Fahrschule
Da Marokko kein Abkommen hat:
- Theorieprüfung ist Pflicht
- Praktische Prüfung ist Pflicht
- Sonderfahrten (Autobahn/Nacht/Landstraße) sind nicht zwingend vorgeschrieben
- Die Anzahl der Fahrstunden ist individuell abhängig vom Können
Empfehlung: mindestens 5–10 Fahrstunden zur Vorbereitung.
Prüfungen
Theorieprüfung
- Computerbasiert (TÜV oder DEKRA)
- Verfügbar in mehreren Sprachen (auch Arabisch und Französisch)
- Bestehensgrenze: max. 10 Fehlerpunkte
Praktische Prüfung
- ca. 55 Minuten Fahrzeit
- Stadtverkehr, Überland, Autobahn
- Sicherheitsfragen und Fahrzeugkontrolle
Nach Bestehen der Prüfungen
Prüfbescheinigung wird an die Behörde geschickt.
Der deutsche Führerschein wird erstellt.
Der marokkanische Führerschein wird einbehalten und an Marokko zurückgesendet oder entwertet.
