Umschreibung

Wie wird der marokkanische Führerschein umgeschrieben?

Grundsätzliches

    Personen, die einen marokkanischen Führerschein besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, dürfen diesen Führerschein:

    • noch 6 Monate ab Anmeldung in Deutschland benutzen.

    Danach ist eine Umschreibung erforderlich, um weiterhin legal fahren zu dürfen.

    Marokko gehört nicht zu den Staaten mit einem Umschreibungsabkommen mit Deutschland.


    Das bedeutet:

    • Theorie- und Praxisprüfung sind verpflichtend.
    • Eine vollständige Fahrschulausbildung ist nicht zwingend, aber sehr empfohlen.

    Voraussetzungen

      Du musst:

      • mindestens 185 Tage deinen Wohnsitz in Deutschland haben
      • einen gültigen marokkanischen Führerschein besitzen
      • keine Fahrverbote oder Entzüge haben
      • körperlich und geistig geeignet sein (Sehtest, ggf. Erste Hilfe).

      Benötigte Unterlagen

        Folgende Dokumente werden bei der Führerscheinstelle benötigt:

        Dokument Hinweis

        • Gültiger Personalausweis oder Reisepass ggf. mit Aufenthaltstitel
        • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
        • Marokkanischer Führerschein (Original) wird später eingezogen
        • Übersetzung des Führerscheins von ADAC oder vereidigtem Übersetzer
        • Biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
        • Sehtest nicht älter als 2 Jahre
        • Erste-Hilfe-Nachweis 9 Unterrichtseinheiten
        • Antragsformular von der Führerscheinstelle

        Antrag bei der Führerscheinstelle

          Der Antrag wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt (Wohnortprinzip).

          Ablauf:

          1. Termin vereinbaren.
          2. Alle Unterlagen einreichen.
          3. Gebühren bezahlen (ca. 20–60 €).
          4. Die Behörde prüft den Führerschein (Dauer: 4–8 Wochen).

          Anmeldung in der Fahrschule

            Da Marokko kein Abkommen hat:

            • Theorieprüfung ist Pflicht
            • Praktische Prüfung ist Pflicht
            • Sonderfahrten (Autobahn/Nacht/Landstraße) sind nicht zwingend vorgeschrieben
            • Die Anzahl der Fahrstunden ist individuell abhängig vom Können

            Empfehlung: mindestens 5–10 Fahrstunden zur Vorbereitung.


            Prüfungen

              Theorieprüfung

              • Computerbasiert (TÜV oder DEKRA)
              • Verfügbar in mehreren Sprachen (auch Arabisch und Französisch)
              • Bestehensgrenze: max. 10 Fehlerpunkte

              Praktische Prüfung

              • ca. 55 Minuten Fahrzeit
              • Stadtverkehr, Überland, Autobahn
              • Sicherheitsfragen und Fahrzeugkontrolle

              Nach Bestehen der Prüfungen

                Prüfbescheinigung wird an die Behörde geschickt.

                Der deutsche Führerschein wird erstellt.

                Der marokkanische Führerschein wird einbehalten und an Marokko zurückgesendet oder entwertet.